Winterreifenpflicht
Umfrage: Unwissen bei Versicherung und Winterreifen
Wer trotz Winterreifenpflicht mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, braucht sich zunächst keine Sorgen machen, was die Schäden des Unfallopfers angeht. (Wolfgang Peters
, 30.12.2011)
Sommer- oder Winterreifen bei Matsch und Schnee: Die Bereifung kann bei winterlichen Wetterlagen im Falle eines Unfalles sehr unterschiedliche und gravierende Folgen für den Versicherungsschutz haben. Das hat eine repräsentative Umfrage der AachenMünchener Versicherung ergeben Gleichzeitig zeigt sie, dass die Mehrheit der Deutschen keine klare Vorstellung davon hat, mit welchen Konsequenzen bei einem Unfall zu rechnen ist. So gehen zum Beispiel 46 Prozent der Bundesbürger davon aus, dass bei einem Unfall mit Sommerreifen während der Pflicht für Winterreifen der Versicherungsschutz komplett entfalle.
Doch wer trotz Winterreifenpflicht mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, braucht sich zunächst keine Sorgen machen, was die Schäden des Unfallopfers angeht. Diese Schäden würden in jedem Fall von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Wenn es um den Schaden des Unfallverursachers geht, sei die Situation allerdings anders gelagert: Hier könnte die Leistung durch die Vollkaskoversicherung gekürzt werden, wenn zum Zeitpunkt des Unfalls bereits Winterreifenpflicht gegolten hatte. Unangenehme Folgen ergeben sich auch für das Unfallopfer mit Sommerreifen: Aus der erhöhten Betriebsgefahr für das Fahrzeug sowie aus dem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht können der Schadenersatz verringert und eine sogenannte Verschuldensvermutung erhoben werden. Die Versicherungsexperten raten, von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren.
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