Bereits beim Kauf werden die Weichen für die gewünschten Lademöglichkeiten gestellt. Wer an der Auflastung gespart hat, kann laut der Reisemobil-Experten von Knaus bei Polizeikontrollen ein blaues Wunder erleben. Auch wer ausreichende Kapazitäten hat, packt besser erst nach sorgfältiger Planung. Diese ist wichtig, da es neben dem Gesamtgewicht auch auf die Einhaltung der zulässigen Gewichte bei Achs-, Stütz-, Anhänge- und Dachlasten ankommt. Die wichtigste Grundregel lautet: Schwerpunkt möglichst tief legen und schwere Gegenstände nach unten oder zwischen die Achsen packen.
Die erlaubte Zuladung lässt sich aus Angaben im Fahrzeugschein und den Papieren des Aufbauherstellers ermitteln. Unter Ziffer 14 im alten Fahrzeugschein beziehungsweise Feld G im neuen findet sich das Leergewicht des Basisfahrzeugs. Addiert werden muss nun das Gewicht des Aufbaus, das aus den mitgelieferten Papieren ersichtlich ist. Die Summe wird nun vom zulässige Gesamtgewicht abgezogen, das sich im alten Fahrzeugschein unter Ziffer 15 oder im neuen in Feld F1 findet. Das Ergebnis gibt die erlaubte Zuladung an.
Achtung: Jedes Zubehörteil, das nachträglich angebracht wurde, erhöht das Leergewicht und reduziert die Zulademöglichkeiten. Wer auf Nummer Sicher gehen will, fährt deshalb zweimal auf die Waage. Einmal mit dem leeren Wohnmobil und im Idealfall mit jeder Achse einzeln. Später mit dem voll bepackten Fahrzeug, wobei jede Achse unter Last gewogen werden sollte.
Geeignete Waagen findet man beim TÜV, Baustoffhändlern sowie Deponiebetreibern. Wer diese kleine Mühen nicht scheut, ist damit sicherer unterwegs. Außerdem lassen sich dadurch Bußgelder und Punkte in Flensburg vermeiden.

