Seien Sie gewappnet
In der dunklen und kalten Jahreszeit werden vermehrt Unfälle gemeldet, die auf die falsche Bereifung zurückzuführen sind. Im Jahr 2010 wurden 48.872 Unfälle mit Personenschaden beim Statistischen Bundesamt gemeldet. Dabei ereigneten sich 1.362 Unfälle aufgrund von mangelnder Bereifung. Bereits dieser Tage sinken die Temperaturen in Richtung Gefrierpunkt. Um nicht von einem plötzlichen Wintereinbruch mit Reifglätte und Schneeregen überrascht zu werden, sollten Autofahrer jetzt ihr Fahrzeug auf Winterreifen umrüsten. Als Orientierung für den richtigen Winterreifeneinsatz in unseren Breiten gilt die Faustregel "von O bis O" - von Oktober bis Ostern.
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- Winterreifen bieten für alle Verkehrsteilnehmer eine höhere Sicherheit und können Leben retten. Seit Dezember 2010 ist dies nicht nur eine freiwillige Maßnahme, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Sieben Grad als Grenze
Dabei spielen Winterreifen ihre Vorteile nicht nur auf Eis und Schnee aus. Ihre weichere Gummimischung und das typische Lamellenprofil sorgen dafür, dass Winterreifen bereits bei Temperaturen von weniger als 7 Grad Celsius ihre Vorteile gegenüber den Sommerreifen ausspielen. So verhärten sie bei niedrigeren Temperaturen weniger stark als Sommerreifen und können dadurch eine bessere Haftung und Fahrstabilität gewährleisten. Auch die Unterschiede beim Bremsweg sind gravierend: Im Vergleich zu einem herkömmlichen Sommerreifen kann ein Fahrzeug, das bei winterlichen Straßenbedingungen von Tempo 50 abgebremst wird, bis zu acht Meter früher zum Stillstand kommen. Käme also unter diesen Bedingungen ein Fahrzeug mit Winterreifen bei einer Notbremsung noch vor einer Kreuzung zum Stehen; würde ein gleich schnelles Fahrzeug mit Sommerreifen noch über die komplette Querfahrbahn rutschen...
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- Geeignete Winterreifen sind mit dem Matsch- und Schneesymbol „M+S“ gekennzeichnet und/oder enthalten das Symbol „Schneeflocke mit drei Spitzen“.
Angepasste Bereifung gesetzlich vorgeschrieben
Winterreifen bieten für alle Verkehrsteilnehmer eine höhere Sicherheit und können Leben retten. Seit Dezember 2010 ist dies nicht nur eine freiwillige Maßnahme, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Bei Glatteis, Schnee-, Eis- oder Reifglätte dürfen Autos nur noch mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Geeignete Winterreifen sind mit dem Matsch- und Schneesymbol „M+S“ gekennzeichnet und/oder enthalten das Symbol „Schneeflocke mit drei Spitzen“. Die gesetzliche Winterreifenpflicht gilt auch für Motorräder. Lediglich Fahrzeuge, die nur geparkt, aber nicht gefahren werden, sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Bei Missachtung der Winterreifenpflicht, droht nicht nur ein erhöhtes Unfallrisiko, sondern auch ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Werden durch die falsche Bereifung andere Verkehrsteilnehmer behindert, wird neben 80 Euro Bußgeld auch ein Punkt in Flensburg fällig.

