Urteil: Festnetztelefon im Auto - Kein Empfang, aber auch keine Strafe

Das Telefonieren am Steuer mit dem Telefon der Hausfestnetzanlage verstößt nicht gegen die Straßenverkehrsordnung. Es droht kein Bußgeld. Das entschied am 22. Oktober 2009 das Oberlandesgericht Köln. ( , 13.04.2010)

Telefonstreich

Bei dem vom ADAC vorgestellten Fall, nahm ein Porschefahrer sein häusliches Schnurlostelefon im Auto in die Hand und hielt es ans Ohr. Dafür erhielt er ein Bußgeld von 40 Euro. Nachdem in erster Instanz die Entscheidung bestätigt wurde, urteilte das Oberlandesgericht Köln, dass das Handgerät der Festnetzanlage kein Telefon im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist. Der Gesetzgeber kannte bei Schaffung des Verbots die Geräte des Festnetzanschlusses. Deshalb können sie nicht durch Auslegung in das Gesetz mit einbezogen werden.

ADAC rät generell vom Telefonieren im Auto ab

Der ADAC rät jedoch davon ab, das Handgerät des Festnetzes im Auto zu verwenden. Wie auch beim Handy, lenkt das Benutzen des Schnurlostelefons den Fahrer erheblich ab. Die Konzentration auf den Verkehr fällt schwerer. Außerdem funktioniert das Gerät ohnehin nur in der Nähe des Hauses und bei einem Unfall kann jedes Telefonat zur Mithaftung und zu erheblichen Kosten führen.

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