Beim Reisemobil darf die technisch zulässige Gesamtmasse keinesfalls überschritten werden. Sie wird vom Fahrzeughersteller angegeben und sagt aus, wieviel das Fahrzeug im beladenen Zustand allerhöchstens wiegen darf. Wird der Wert nicht eingehalten, wird das von der Polizei als Überladung bestraft. Die Achslast gibt an, wie das Gewicht verteilt werden sollte und wieviel Belastung Vorder- und Hinterachse höchsten aushalten. Die Werte sind teilweise direkt am Fahrzeug vermerkt, zum Teil müssen sie aber auch beim Hersteller des Basisfahrzeugs erfragt werden. Der Aufbau-Hersteller legt dagegen die Dachlast für das Modell fest und bestimmt damit, welches Gewicht auf dem Dach transportiert werden darf. Die Einhaltung der Werte im vollbepackten Zustand kann auf speziellen Waagen überprüft werden, die unter anderem bei einigen Stationen von Prüforganisationen wie dem TÜV Rheinland zu finden sind.
Beim Wohnwagengespann sollte die Anhängelast des Zugwagens über dem zulässigem Gesamtgewicht des Caravans liegen. Auch die Stützlast des Wohnanhängers ist nach dem Packen zu überprüfen. Das ist das Gewicht, das auf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs und damit direkt auf dessen Hinterachse wirkt. Diese Stützlast sollte nach Möglichkeit ausgeschöpft, allerdings nicht überschritten werden. Zur Prüfung der Werte nutzen viele Fahrer eine einfache Personenwaage, die allerdings häufig ungenaue Ergebnisse liefert. Spezielle Stützlastwaagen sind im Handel erhältlich.Für die Fahrsicherheit ist das richtige Bepacken des Freizeitfahrzeugs von Bedeutung. Schwere Gegenstände müssen zwischen Vorder- und Hinterachse in der Nähe des Bodens und der Achsen verstaut werden. In die Stauräume für gewichtiges Gepäck gehören rutschfeste Gummimatten, zudem sollten nur Fächer gewählt werden, deren Türen sich nicht in Fahrtrichtung öffnen. Die leichteren Gegenstände können in den oberen Schränken und hinter der Hinterachse aufbewahrt werden. Beim Wohnwagengespann ist bei der Beladung des Zugfahrzeugs zu bedenken, dass die Hinterachse des Pkw schon die Stützlast des Caravans aushalten muss. Es kann deshalb geboten sein, den Kofferraum mit leichteren Gepäckstücken zu füllen.Im Inneren von Wohnwagen oder Reisemobil müssen bei der Fahrt alle offenen Ablagen und Tische abgeräumt sein. Gasflaschen dürfen nur fest verzurrt an den dafür vorgesehenen Plätzen gelagert werden. Teil 1: Reise-Check für Freizeitfahrzeuge

