Eine Autofahrerin war auf einer Bundesstraße unterwegs. Sie fuhr direkt hinter einem mit Kies und Bauschutt beladenen Lkw her, als plötzlich ein Schlag zu vernehmen war. Ihre Tochter auf dem Beifahrersitz sah ein Loch in der Frontscheibe, das sich zunehmend zu einem Riss erweiterte. Auf den geistesgegenwärtigen Zuruf der Mutter konnte sie noch den weiterfahrenden Lkw mit ihrem Handy fotografieren.
Nach Überzeugung der Richter am Landgericht Heidelberg gilt damit der für die Gefährdungshaftung notwendige Kausalzusammenhang zwischen dem "Betrieb" des Lkw und dem Schaden am Pkw als nachgewiesen. Gegenverkehr schlossen die Richter als Ursache aus. "Denn dazu hätte sich ein Fahrzeug aus dem Bereich der Gegenfahrbahn seitlich auf das dann dem Steinschlag ausgesetzte Auto zu bewegen müssen, was definitiv nicht der Fall war", erklärt Rechtsanwältin Daniela Sämann von der Deutschen Anwaltshotline.
Auch ein Sachverständiger konnte überzeugend darlegen, dass ein vom fahrenden Lkw aus einer Höhe von knapp vier Metern herab gefallener Kiesel den Weg in die Frontscheibe des Pkw genommen hatte, indem er wie ein Tennisball von der Fahrbahn wieder hoch gesprungen ist. Zudem war die Ladefläche des Lkw nicht mit der vorgeschriebenen Plane abgedeckt und damit ungesichert. Der Lkw-Fahrer war demnach haftbar für den Schaden zu machen.
Die Autofahrerin dagegen hatte keine Möglichkeit, dem durch den "Betrieb" des Lkw entstandenen Steinschlag auszuweichen oder auf irgendeine Art vorzubeugen. Eine Mithaftung entfällt damit laut Richterspruch. (LG Heidelberg, Az. 5 S 30/11)

