EU: Neuwagen mit Notrufsystem

Kampf um die Unfalldaten voll entbrannt

Die Europäische Union will ab 2015 alle Neuwagen mit einem Notrufsystem ausrüsten lasten. Die Datensammlung durch die Systeme in den Fahrzeuge weckt vor allem bei Versicherungen Begehrlichkeiten. ( , 27.01.2012)

Erwischt. Per Zentralruf der Autoversicherer werden die Unfallgeschädigten im Schadenfall schlechter gestellt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) dokumentiere jetzt Fälle, in denen der Zentralruf der Autoversicherer den Geschädigten riet, keinen Anwalt oder freien Sachverständigen einzuschalten. Eigentlich hat der Zentralruf lediglich die Aufgabe, Geschädigten den zuständigen Versicherer zu nennen. Die Nummer des Zentralrufs wird vielfach von der Polizei auf Servicekarten weitergegeben. „Per Zentralruf betreiben die Versicherer Schadensteuerung“, beklagte Daniela Mielchen, DAV-Fachanwältin für Verkehrsrecht anlässlich des 50. Verkehrsgerichtstages in Goslar.

Automatischer Hilferuf

Was derzeit noch offline passiert, könnte bald per Fahrzeugcomputer ohne Willen des Autobesitzers ablaufen. So kämpfen Versicherer, Autoclubs und Autohersteller um die Vorherrschaft bei der automatischen Schadensteuerung, die mit E-Call 2015 in ganz Europa einzieht. Dann sollen nach Willen der Europäischen Kommission alle Neuwagen mit diesem automatischen Notrufsystem ausgestattet werden. Damit soll europaweit jährlich 2500 Menschen das Leben gerettet werden. Ein Nachrüstsystem bieten derzeit mit dem „Copilot“ schon die Öffentlichen Regionalversicherer an. Ist der Autofahrer nach einem Unfall nicht mehr in der Lage, per Handy Hilfe zu rufen, setzen E-Call oder Copilot automatisch einen Notruf ab. Dabei werden Daten über Standort, Fahrzeug und Unfallschwere übermittelt. „Mit E-Call zieht modernste Kommunikationstechnik in die Fahrzeuge ein“, erläuterte Thomas Strobel vom ADAC anlässlich einer Podiumsdiskussion des von der HUK-Coburg getragen Goslar-Instituts am Rande des 50.Verkehrsgerichtstags.

Neue Serviceleistungen

Die modere Technik ermöglicht zudem viele Nebenleistungen. Etwa sofortige Pannenhilfe oder neuartige Versicherungsverträge, sogenannte „Pay-as-you-Drive-Policen, bei denen nur noch für die gefahrene Strecke bezahlt wird. Möglich ist zudem, dass das intelligente Autos schon vorab vor dem Ausfall der Batterie warnt und einen Werkstattbesuch vorschlägt. „Eine Beschränkung der Informationen nur auf Notfallrettung ist kaum realistisch“, erklärte Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz in Schleswig-Holstein. „Bei einem kleinerem Unfall möchten auch wir informiert werden“, forderte Klaus-Jürgen Heitmann, Vorstand der HUK-Coburg. Andernfalls lande der Wagen wohlmöglich in der Werkstatt des Herstellers, obwohl der Kunde eine Werkstattbindung mit dem Versicherer vereinbart habe. Heitmann warnte vor einem Informationsmonopol der Autohersteller. Gemeinsam mit dem ADAC hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen Brief an die EU-Kommission geschrieben, der den Wettbewerb der Serviceanbieter rund um E-Call nach Pannen und Unfällen garantieren soll. „Bei dem Wettbewerb um diese Daten geht es um Milliarden“, so Thomas Funke von der Rechtsanwaltskanzlei Osborn Clarke aus Köln. Dies zeige die Entwicklung von Google und Facebook. Auch der Jurist warnte davor, dass Autohersteller ihr Werkstattnetz auslasten wollten und der Autofahrer so möglicherweise per E-Call unfreiwillig zu einer sehr teuren Reparatur gedrängt würde.

Kunde soll über Datenfluss entscheiden

„Es gilt die informationelle Selbstbestimmung der Autofahrer zu gewährleisten“, forderte Datenschützer Weichert. Schon heute gebe es in Oberklassefahrzeuge von BMW und Mercedes damit Probleme. „Die Kunden wissen gar nicht, dass sie längst mit einem Computer unterwegs sind, der ständig Daten sammelt und die in welcher Art und Weise diese ausgewertet werden.“ Daher müssten Systeme wie E-Call vom Autobesitzer auch abschaltbar sein. Serviceverträge zur Pannen- und Unfallhilfe dürften nicht an E-Call gekoppelt werden. Daher gebe es erheblichen Regelungsbedarf. Auch die Haftungsfrage bei Fehlalarm sei zu klären. Der Autofahrer müsse wissen, wer wann und wie welche Daten bekomme. Uwe Schmidt-Kasparek/mid

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