Ausgegeben werden die für die Fahrt in Umweltzonen notwendigen Aufkleber nun nach Vorlage der Fahrzeugpapiere von den einschlägigen Vergabestellen wie Werkstätten oder Prüforganisationen. Alternativ ist auch der Postweg mit unbeglaubigter Kopie der Papiere oder der Gang zu einigen ausländischen Filialen von TÜV oder Dekra möglich. Die Gebühren betragen zwischen fünf und zehn Euro, eventuell zuzüglich Porto.
Ist aus den Papieren die europäische Abgasstufe nicht zu erkennen, gilt das Datum der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs als Maßstab für die Vergabe. Keine Plakette gibt es für Dieselfahrzeuge der Eurostufe 1 und schlechter oder für Pkw, die vor dem 1.1.1997 zugelassen wurden. Bei Lkw liegt die Grenze am 1.10.1996. Ebenfalls ohne Zufahrtsberechtigung für Umweltzonen müssen Benziner der Eurostufe 1 oder mit einer Erstzulassung vor dem 1.1.1993 auskommen. Weitere Informationen, auch in Fremdsprachen, hat das Bundesverkehrsministerium unter http://www.bmvbs.de/-,2936.1023553/Was-muessen-Halter-von-im-Ausl.htm veröffentlicht. Abzuraten ist in diesem Zusammenhang von kommerziellen Internet-Anbietern, die Plaketten zu überhöhten Preisen zwischen 20 Euro und 50 Euro anbieten.

