Etwas Chrom macht noch lange keinen Oldtimer aus. Ob ihr Oldie für ein H-Kennzeichen in Frage kommt, klärt ein Gutachten. (D. Maier , 01.01.2009)
Das schicke Fahrzeug lässt das Herz des Oldtimer-Fans höher schlagen. Doch verbirgt sich unter dem Lack tatsächlich ein historisches Schmuckstück oder doch nur eine Rostlaube? Klarheit schafft ein Oldtimergutachten. „Ein Alter von 30 Jahren und dazu etwas Chrom machen längst noch keinen Oldtimer aus“, weiß Franz Billinger vom TÜV-Süd. Denn auch die unter dem Lack verborgenen Teile müssen bestimmten Kriterien entsprechen, damit das Fahrzeug das begehrte, steuersparende H-Kennzeichen erhält.
„In einem Oldtimer-Gutachten muss bewertet werden, ob es sich um ein so genanntes ‚kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut’ handelt“, sagt Billinger. Im Klartext: Der Veteran muss gut gepflegt und weitgehend im Originalzustand oder gekonnt restauriert sein. Pflicht ist fast immer, dass der Motor aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps stammt. Umrüstungen auf Automatikgetriebe sind nur erlaubt, wenn der Hersteller diese für den jeweiligen Fahrzeugtyp angeboten hat.Bei den Bremsen ist die Regel nicht ganz so streng: Die Anordnung der Pedalreihenfolge kann geändert werden, zur Sicherheit sollte dazu aber ein Oldtimer-Experte um Rat gefragt werden. Kritisch wird hingegen der Rahmen begutachtet. „Wurde dort bei Reparaturen oder Schweißarbeiten unsachgemäß gearbeitet, kann der Oldtimer-Status im Zweifel nicht bestätigt werden“, warnt der Fachmann. Bei der Bewertung der Reifen ist der Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp mit entscheidend. Alle Umrüstungen, die dort aufgeführt sind, werden akzeptiert. Wenn nichts vermerkt ist, dürfen die Reifen höchstens um zwei Nummern breiter sein als im Original.Die Scheinwerfer müssen dem Fahrzeugtyp entsprechen. Nicht erlaubt sei beispielsweise der Einbau von Rechtecks-Scheinwerfer in einen VW Käfer, verdeutlicht der TÜV-Fachmann. Ähnlich wie beim Licht wird auch bei der Innenausstattung auf Originalität geachtet. Ein Sitzbezug im Zebra-Look oder die Mercedes-Armatur im Goggomobil sind unzulässige Stilbrüche.Auf dem Oldtimer dürfen einfarbige Lacke glänzen, auch in Metallicschattierungen. Akzeptiert werden außerdem Werbezüge, die in den Kindertagen des Oldies angesagt waren. Paintbrush-Gemälde auf der Motorhaube gehen dagegen nicht durch. Bei sehr betagten Fahrzeugen werden kleine Schönheitsfehler im Lack toleriert. „Rostlauben sollen aber kein H-Kennzeichen erhalten“, betont Billinger.Ausnahmen werden bei Umrüstungen für Behinderte gemacht. Ferner sind grundsätzlich alle Änderungen erlaubt, die die Verkehrssicherheit erhöhen. „Auch gegen einen Katalysator im antiken Gefährt hat niemand etwas einzuwenden“, erläutert der Experte.