Punktehandel Flensburg

Beim Handel Geld gegen Punkte droht Gefängnis

Agenturen, die anbieten, wegen eines Verkehrsdelikts drohende Punkte gegen Bezahlung auf einen Strohmann zu übertragen, fordern Autofahrer zu einer kriminellen Handlung heraus. Beide Partner riskieren bei diesem Handel nach Angaben des ADAC hohe Geldstrafen oder sogar bis zu fünf Jahren Gefängnis. ( , 27.01.2012)

Nehmen Autofahrer nach einem groben Verkehrsdelikt das Angebot dubioser Agenturen an, die Straf-Punkte gegen Zahlung etlicher hundert Euro auf dem Konto eines von Alter, Geschlecht und Aussehen her passenden Führerscheinbesitzers registrieren zu lassen, schlagen sie einen strafbaren Handel vor. Nach Angaben des ADAC riskiert der Verkehrssünder hohe Geldstrafen und sogar einen Gefängnisaufenthalt, und dasselbe Schicksal droht den Strohmännern oder –frauen, die gegenüber der Bußgeldstelle angeben, dass sie zum Zeitpunkt des Vergehens mit dem Auto gefahren sind. Fliegt der Schwindel auf, wird dem Fahrer, der sein Punkte-Konto belasten lässt, eine „mittelbare Falschbekundung“ zur Last gelegt, was eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren nach sich ziehen kann, und der tatsächliche Verkehrssünder muss bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft rechnen.

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