Entspricht das Tuning den Vorschriften?
Der Traum vieler Autotuner: ein möglichst individuelles und sportives Einzelstück zu besitzen. Doch was muss bei den Umbaumaßnahmen beachtet werden und welche Auswirkungen haben diese für den Versicherungsschutz? Grundsätzlich gilt, dass vor Umbaumaßnahmen geklärt werden muss, ob die geplanten Maßnahmen auch den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Ist eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) der Zubehörteile vorhanden oder ist eine technische Abnahme erforderlich? Und: dürfen trotz ABE einzelner Komponenten diese auch kombiniert werden? Werden die Auflagen nicht berücksichtigt, können die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz für das Fahrzeug erlöschen.
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- Bevor das getunte Auto versichert werden kann, muss geklärt werden, ob es der der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht.
Versicherer konsultieren
Und auch, wenn aus zulassungstechnischer Sicht nichts gegen das Tuning spricht, sollte vorher Kontakt mit dem Kfz-Versicherer aufgenommen werden. Denn getunte Fahrzeuge verfügen oft nicht nur über eine teure Zusatzausstattung, sondern auch über leistungssteigernde Umbauten. „Damit das Fahrzeug risikogerecht versichert werden kann, müssen dem Versicherer daher Wert- und Leistungssteigerungen unverzüglich angegeben werden“, teilt Martin Wehner von der Zurich Versicherung mit.
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- Wird das Auto mit wertvollen Multimedia-Accessoires aufgerüstet, muss auch dies dem Versicherer mitgeteilt werden.
Die richtigen Unterlagen bereithalten
Für das Gespräch mit dem Versicherungsexperten sollten folgende Unterlagen vorhanden sein:
1. TÜV-Gutachten
2. Fahrzeugschein, in welchem die Änderung vom Straßenverkehrsamt vermerkt wurde oder
3. die Betriebszulassung von der Zulassungsstelle
4. Kauf- und Einbaunachweis der Zusatzausstattung

