Ärzte seien in solchen Extremfällen nicht mehr an ihre Schweigepflicht gebunden. Grund: Schwerkranke, die sich ans Steuer setzen, gefährden das Leben und die Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße. Selbst herzkranke Menschen sind aber nicht automatisch verkehrsuntüchtig. So sollten Herzpatienten laut ACE mit ihrem Hausarzt besprechen, unter welchen Bedingungen sie noch Auto fahren dürfen. Als Basis für die Beurteilung von Herzpatienten kann eine Checkliste dienen, die die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie veröffentlicht hat. Mit den aktuellen Regeln bei zur krankheitsbedingten Einschränkung der Fahreignung sind die Goslarer Experten hingegen nicht zufrieden. Dies Regeln müssten schneller neusten medizinischen Erkenntnissen angepasst werden. Autofahrer, denen die Fahrtüchtigkeit wegen Krankheit abgesprochen wird, haben daher unter Umständen gute Chancen, gegen ein Gutachten zu klagen. Die Kosten einer solchen Klage zahlen die Rechtsschutzversicherer wie die Düsseldorfer Arag bestätigt.
Helmpflicht für Speed-E-Bike-Fahrer
Pedelecs boomen. Schon 600.000 solcher Zweiräder sind in Deutschland unterwegs. Die Fahrräder mit elektrischem Zusatzantrieb erfreuen sich über alle Altersgruppen hinweg wachsender Beliebtheit. Künftig soll für „Renn-E-Bikes“, die Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h auch ohne Pedaleinsatz erreichen können, eine Helmpflicht gelten. Die Hersteller werden aufgefordert, schnell geeignete Helme zu entwickeln. Für die kleinen Pedelecs, die nur bis Tempo 25 unterstützt werden, empfehlen die Goslarer-Experten, zum Eigenschutz Fahrradhelm zu tragen und für den Schutz möglicher Opfer eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Alle Fahrradfahrer sollten grundsätzlich einen Helm tragen. Kay Nehm, Präsident des Verkehrsgerichtstags, wies darauf hin, dass sportliche Radfahrer ohne Helm unter Umstände keine volle Entschädigung erhalten, wenn sie mit einem Auto kollidieren. Sogenannte Bierbikes, in denen Gruppen von Partygästen meist unter Alkoholgenuss unterwegs sind, sollen nur noch mit Sondergenehmigung auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.
Schmerzensgeld beim Tod naher Angehöriger Hinterbliebene sollen beim Unfalltod naher Angehöriger künftig immer ein Schmerzensgeld erhalten. Bisher gilt das nur, wenn die Hinterbliebenen nachweislich schwer seelisch erkranken. Diese Entschädigung wegen „Schockschaden“ reicht nach Meinung des Verkehrsgerichtstags nicht aus.
„Die Grenzen sollen etwas weiter gezogen werden“, forderte Nehm. Gedacht ist aber eher an eine symbolische Entschädigung für das entstandene Leid. Das neue Angehörigen-Schmerzensgeld soll nur für die fremd verursachte Tötung von Ehe- Lebenspartner sowie Eltern und Kinder gelten. Über die Höhe sollen die Gericht im Einzelfall entscheiden. Unterhaltszahlungen könnte es künftig auch außerhalb der gesetzlichen Ehe geben, wenn ein Partner getötet wird. Der Gesetzgeber wird aufgefordert zu prüfen, ob das Bürgerliche Recht auf Lebensgemeinschaften erweitert werden kann.
Kfz-Gutachten oft mangelhaft
Der Anteil mangelhafter Gutachten und unqualifizierter Sachverständiger ist nach Erkenntnissen der Goslarer Experten immer noch sehr hoch. Diese Misere, die nach einem Unfall immer wieder zu Streit mit den Versicherungen führt , unter dem unfallgeschädigte Autofahrer leiden müssen, soll künftig durch eine bessere Ausbildung der Kfz-Sachverständige beendet werden. Vorgeschlagen wird eine ingenieurähnliche Ausbildung. Gleichzeitig soll eine einheitliche Gebührenordnung für mehr Rechtssicherheit bei den Honoraren der Sachverständigen sorgen. Hier beklagen Versicherer immer wieder überzogene Rechnungen. Ähnliche Reformvorschläge für Kfz-Sachverständige hatte der Verkehrsgerichtstag bereits 1985 und 2003 gemacht – geändert hat sich bisher nichts. Die Regierung ist untätig geblieben. Nicht durchsetzen konnte sich die Forderung, dass Sachverständige, die von Versicherern eingesetzt werden, den Kunden mitteilen müssen, wenn sie überwiegen für die Gegenseite arbeiten. Kunden müssen daher weiterhin Gutachten kritisch prüfen und notfalls ein Gegengutachten erstellen lassen. Die Einschaltung zur Schadensfeststellung ist das gute Recht jedes unverschuldet Geschädigten im Haftpflichtfall. Die Kosten des Sachverständigen müssen die Versicherer übernehmen. Sie zahlen dafür nach Schätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 800 Millionen Euro jährlich.
Fußgänger durch verkehrsberuhigte Zonen schützen
Fußgänger sollen verstärkt durch verkehrsberuhigte Zonen geschützt werden. Vor allem in Geschäftsstraßen, in denen Fußgänger oft die Straße überqueren, sollen verstärkt umgebaut werden, damit Autofahrer hier langsamer fahren müssen. Das Konzept „Shared Space“, bei dem alle Schilder entfernt werden und nur noch das Rechtsfahrgebot und die Regel „rechts vor links“ gelten, wird von den Experten aus Goslar entschieden abgelehnt. Zonen ohne Schilder, in denen Fußgänger immer Vorrang hätten, dürften nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Das sei in den meisten Städten nicht umsetzbar, so das Goslaer-Expertengremium.

