50. Verkehrsgerichtstag

50. Verkehrsgerichtstag: Bundepräsident Wulff plädiert für Angehörigenschmerzensgeld

Die Angehörigen eines bei einem Verkehrsunfall zu Tode Gekommenen sollen ein Schmerzensgeld erhalten, dafür hat sich Bundespräsident Christian Wulff in seiner Eröffnungsrede zum 50. Verkehrsgerichtstag ausgesprochen ( , 26.01.2012)

Die Angehörigen eines bei einem Verkehrsunfall zu Tode Gekommenen sollen ein Schmerzensgeld erhalten, dafür hat sich der Bundespräsident Christian Wulff in seiner Eröffnungsrede vor dem 50. Verkehrsgerichtstag in Goslar ausgesprochen. Noch würden Hinterbliebene von Unfall- und Verbrechensopfern mit ihren Problemen zu oft allein gelassen. „Andere Länder sind hier schon weiter“, so Wulff. Er freue sich, dass die Einführung eines Angehörigenschmerzensgeldes nun in Goslar diskutiert werde. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert die Einführung einer Entschädigung beim Tod naher Verwandter.

Gleichzeitig sprach sich Wulff gegen eine Überregulierung aus. Sie könne statt Sicherheit mehr Verwirrung stiften. Recht sei kein Allheilmittel. Es könne niemals die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer ersetzen. Wulff: „Wer sich mehr auf die Regeln verlässt als auf den eigenen Kopf, erlebt böse Überraschungen, wenn Unvorhergesehenes eintritt.“ Ein rücksichtsvoller, mitmenschlicher Umgang freier und verantwortungsvoller Bürger sollte auch im Straßenverkehr selbstverständlich sein.

Eine Halterhaftung für Temposünder forderte der Präsident des Verkehrsgerichtstags, Kay Nehm. Nach seiner Meinung müssten Autobesitzer, die nach Verkehrsverstößen den Fahrer nicht nennen, entweder an den Kosten der Verwaltungsbehörde beteiligt werden oder auch ein Bußgeld erhalten. Punkte in Flensburg hätten die Autobesitzer aber nicht zu befürchten. Im Ausland gebe es für den fließenden Verkehr fast überall eine Halterhaftung. „In Österreich gibt es schon ein Bußgeld, wenn man den Fahrer nicht nennt“, so Nehm. Ein offizieller Arbeitskreis ist die Einführung der Halterhaftung auf dem 50. Verkehrsgerichtstag nicht.

„Dafür bekommen wir hier nie eine Mehrheit, weil die jetzige Regelung für Verkehrsanwälte ein riesiges Geschäft ist“, kritisierte Nehm. Bisher verlieren Autofahrer ihren Führerschein nicht, wenn sie gegenüber den Behörden den Fahrer nicht nennen. Bei Wiederholung oder in gravierenden Fällen kann dem Autobesitzer aber das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Auf dem 50. Verkehrsgerichtstag diskutieren in diesem Jahr über 1800 Juristen und Verkehrsexperten Verbesserungen rund um die Sicherheit auf den Straßen. Unter anderem solle es um die Gefahr durch Fahrräder mit Elektrounterstützung, sogenannte Pedelecs, gehen. Am Ende des Verkehrsgerichtstages geben die Experten der Regierung Empfehlungen an die Hand, welche Gesetze geänderte werden sollen.

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